Was sie noch nicht wussten über die Malerei.
In den Koalitionsverhandlungen wurde der § 35a ESTG deutlich erweitert, nach dem Handwerkerleistungen in Privathaushalten – egal ob Mieter oder Eigentümer – bis zu 6.000€ im Jahr, davon 20% sparen (d.h. maximal 1200€) von der Steuer abgezogen werden können. So sind alle Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen in privaten Haushalten steuerlich absetzbar!