Warum benutzt man Malervlies & Renoviervlies

Schön, dass Sie uns besuchen. Heute möchten wir Ihnen Informationen über Malervlies und Renoviervlies näher bringen.

Warum benutzt man Malervlies oder Renovierungsvlies? Man kann in Altbauten oder generell auf rissigen Wänden/Decken Renovierungsvlies einsetzen. Bitte beachten Sie jedoch unbedingt, dass ein Riss unterschiedliche Ursachen haben kann und Riss noch lange nicht gleich Riss ist. Hier gibt es erhebliche Unterschiede, die natürlich auch eine entsprechende unterschiedliche Vorgehensweise erforderlich machen.

Feine Haarrisse im Putz können gerade in Neubauten häufig vorkommen und stellen in den meisten Fällen leider keinen Baumangel dar. Vermeiden lassen sich diese nicht wirklich, davon abgesehen sieht es natürlich auch nicht schön aus. Daher raten wir gerade in einem Neubau stets ein Malervlies zu verwenden, anstatt direkt auf den vorhandenen Untergrund/Putz zu streichen, denn genau diese feinen Risse können durch das Malervlies überbrückt werden.

Malervlies wird in unterschiedlichen Stärken angeboten. Wir verwenden stets Malervlies mit einer Stärke von 150 g. Tapeziert wird in allen Räumen ein glattes Malervlies wie es heutzutage in fast allen Neubauten verwendet wird.

Die Vorteile eines Malervlieses sind:

  • Es sieht edel aus (Wirkung)
  • Gleichmäßig glatter Untergrund
  • Optimaler Untergrund für alle Anstriche und kreative Wandgestaltungen
  • Auch geeignet als Untergrund für feine Tapeten (ein entfernen ist nicht erforderlich, falls eine Muster- oder Designtapete später gewünscht wird
  • Gut abziehbar
  • Reißfest, dimensionsstabil und rissüberbrückend (Vorteil bei Rigipsflächen und auch für Risse im Putz etc.)
  • Strapazierfähig
  • Diffusionsoffen und schwer entflammbar
  • Umweltfreundliches, hautsympathisches Material
  • Unebenheiten werden zu einem gewissen Teil überbrückt

Anwendungen für Renovierungsvlies

Der Untergrund muss fest, trocken, sauber und tragfähig sowie frei von Sinterschichten, Ausblühungen und Trennmitteln sein. Feuchte bzw. nicht vollständig abgebundene Untergründe können zu Schäden wie z. B. Blasenbildung, Rissen in den nachfolgenden Beschichtungen führen. Deshalb nicht auf feuchte oder verschmutzte Untergründe aufbringen.

Bitte beachten Sie das aktuelle BSF-Merkblatt Nr. 16 vom Bundesausschuss Farbe und Sachwerteschutz und die VOB, Teil C, DIN 18363, Absatz 3 Maler- und Lackierarbeiten und DIN 18366, Teil 3 Tapezierarbeiten.

Für Putz- und Trockenbauoberflächen ist die gespachtelte Qualitätsstufe Q3 – Q4 erforderlich.

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